Höhe des Pflegegeldes

Ab 1. Jänner 2024 wird das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht und jährlich valorisiert. Durch diese Erhöhung werden einerseits der Pflege zu Hause mehr Mittel zur Verfügung gestellt, andererseits im stationären Bereich die Sozialhilfebudgets der Länder entlastet, weil aus dem Pflegegeld ein höherer Deckungsbeitrag zur Verfügung steht.

Die aktuellen Beträge können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

 

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Stufe Betrag in Euro monatlich, 2024)
mehr als 65 Stunden 1 192,00
mehr als 95 Stunden 2 354,70
mehr als 120 Stunden 3 551,60
mehr als 160 Stunden 4 827,10
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist 5 1123,50
mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist 6 1568,90
mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt 7 2061,80

Aniko Steinbichler  Hofrat-Sturm-Strasse 2A   3350 Haag

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