Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung richten sich grundsätzlich nach der unten angeführten Tabelle, werden aber im Endeffekt individuell angepasst. 

Da Pflegefälle, auch wenn sie oft gleich eingestuft sind, sehr voneinander variieren, hängen die tatsächlichen Kosten von individuellen Faktoren, wie z.B. Pflegestufe, tatsächlicher Pflegeaufwand,  Nettoeinkommen ab.

Unser Ziel ist es, die Pflege-Betreuung jedem Pflegebedürftigen, auch dem, mit niedrigeren Einkommen (mit Hilfe der staatlichen Förderung) zu ermöglichen.

Für ein individuell angepasstes Angebot nehmen Sie bitte mit uns ganz unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Zusammen finden wir immer eine Lösung!

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Kostengruppen zusammen:


1)  Tagessatz nach Pflegeaufwand

Pflegestufe 1 - 3

€ 55 / Tag  (SVS muß von Pflegefamilie bezahlt werden.)

Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt üblicherweise in 30 tägigen Turnussen. Die Anzahl der Tage kann im Falle einer Kurzzeitbetreuung natürlich variieren. Grundsätzlich können Sie mit folgendem Beispiel rechnen:

€ 55 x 30 Tage = € 1650.-   

Die Rechnung wird von der Vermittlungs Agentur ausgestellt und die Entlohnung erfolgt immer einen Tag vor der Abreise dieser Pflegekraft. Die Agentur zahlt die Betreuerinn aus.

 

Pflegestufe 4 - 5

€ 70 / Tag  (SVA ist bereits inkludiert)

Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt üblicherweise in 30 tägigen Turnussen. Die Anzahl der Tage kann im Falle einer Kurzzeitbetreuung natürlich variieren. Grundsätzlich können Sie mit folgendem Beispiel rechnen:

€ 70 x 30 Tage = € 2100,-   

Die Rechnung wird von der Vermittlungs Agentur ausgestellt, und die Entlohnung erfolgt immer einen Tag vor der Abreise dieser Pflegekraft. Der Betrag für die Pflegekraft wird von der Argentur in bar ausbezahlt.

 

Pflegestufe 6 - 7

€ 85 / Tag  (SVA ist bereits inkludiert)

Die 24-Stunden-Betreuung erfolgt üblicherweise in 30 tägigen Turnussen. Die Anzahl der Tage kann im Falle einer Kurzzeitbetreuung natürlich variieren. Grundsätzlich können Sie mit folgendem Beispiel rechnen:

€ 90 x 30 Tage = € 2700,-

Die Rechnung wird von der Vermittlungs Agentur ausgestellt, und die Entlohnung erfolgt immer einen Tag vor der Abreise dieser Pflegekraft. Die Auszahlung findet über die Agentur statt, und wird in bar ausbezahlt.

 

Zweite zu Betreuende Person 

 + €10 /Tag zum Tagessatz


2) Fahrtkosten

Wien

€ 190,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

Niederösterreich

€ 170,- hin und retour Fahrt insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)

Oberösterreich

€ 200,- hin und retour insgesammt / Pflegekraft

(Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur zur Orientierung dienen. Das tatsächliche Angebot wird nach Bekanntgabe der Adresse erstellt.)


3) Vermittlungsverbundene Kosten

Jährlicher Kostenaufwand

€ 500,- / jährlich ab Jahrestag des Vertragabschlusses

Die Jahresgebühr in der Höhe von 500 Euro ist aufgrund einer von uns ausgestellten Rechnung 20 Tage nach dem Jahrestag des Vertragsbeginns fällig. Diese Gebühr deckt folgende Leistungen ab:

  • Laufende Unterstützung während des Betreuungsverhältnisses,
  • telefonische Kontrollen, jährliche Betreuungsvisite vor Ort auf Ansuchen,
  • Ersatzvermittlung (schon binnen 24-Stunden möglich),
  • theoretische Einschulung der Ersatzpflegekräfte in die Pflege- und Betreuungssituation,
  • Unterstützung bei der Dokumentation im Falle von Änderungen.

Monatliche Abgaben

€ 200.- / monatlich

Die Vermittlungsgebühr in der Höhe von 200€ ist für folgendes:

Die Agentur besucht monatlich 1is 2 mal  ihre Pflegefamilien, Pflegerinnen, sollte es probleme geben sozusagen eine Kontrolle Über den Zustand der zu Pflegender/den. Kontrolle des Pflegeberichtes der täglich geschrieben werden muß.

  • Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs,
  • Auswahl und Vermittlung von zwei geeigneten Pflegekräften,
  • Ersatzvermittlung im Falle von Unstimmigkeiten,
  • theoretische Einschulung der Pflegekräfte in die Pflege- und Betreuungssituation,
  • Unterstützung bei der Vertragsabwicklung mit den Pflegekräften,
  • Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen.
  • Anmeldungen bei Ämter und Behörden.
  • Fahrtkosten

SONSTIGE KOSTEN: Kost und Loggie der Pflegekraft

Für Kost und Logie der Pflegekräfte kommt der Pflegebedürftige, bzw. die Angehörigen des Pflegebedürftigen auf, ausgenommen die Pflegekraft hat eine bestimmte Diät – in diesem Fall muss die Pflegekraft selbst für ihre spezielle Nahrung sorgen.

Der Pflegebedürftige, bzw. die Angehörigen sind nicht verpflichtet Internet der Pflegekraft zu beschaffen. Nur im Falle, das Internet vorhanden ist, kann der Pflegebedürftige, bzw. die Angehörigen der Pflegekraft den Zugang gewährleisten.